Satzung für die Erhebung von Hundesteuer. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Rüdenau in der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2022 folgende Satzung:
Die Gemeinde Rüdenau erlässt auf Grund der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34, Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: