Hundesteuersatzung
Satzung für die Erhebung von Hundesteuer. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Rüdenau in der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2022 folgende Satzung:

Satzung für die Erhebung von Hundesteuer. Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Rüdenau in der öffentlichen Sitzung vom 27.09.2022 folgende Satzung: