Flächennutzungsplan "Mischgebiet Winnestraße", 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses sowie des Auslegungsbeschlusses über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Rüdenau hat in der Sitzung am 22.07.2025 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 1503 (Teilfläche), 1504 (Teilfläche), 1506, 1507, 1508, 1508/2. 1508/3, 1509, 1509/1, 1510 (Teilfläche), 1531, 1531/1, 1531/2 und 1531/3, Gemarkung Rüdenau, in der Fassung der Änderungstextur vom 16.06.2025 gebilligt. Weiterhin wurde die erneute öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den im Kartenausschnitt dargestellten Teilbereich (5910 m²) soll durch die Festsetzung ein MI (Mischgebiet) „Winnestraße“ ausgewiesen werden. Bislang sind die Grundstücke im nordwestlichen Plangebiet (Lagerplatz) als geplante Wohnbauflächen (W) und im südöstlichen Plangebiet (Bereich der bestehenden Bebauung) als gemischte Bauflächen (M) ausgewiesen.
Der vom Gemeinderat Rüdenau in seiner Sitzung am 22.07.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
25.09.2025 bis 27.10.2025
zu den nachfolgenden Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Kleinheubach (Bauverwaltung) Friedenstraße 2,
63924 Kleinheubach zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen: Montag bis Freitag (8:00 Uhr bis 12:00 Uhr),
Montag (14:00 Uhr bis 17:30 Uhr), Dienstag und Donnerstag (jeweils 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr).
Zusätzlich zum Umweltbericht nach § 2 und § 2a BauGB sind im Rahmen der Auslegung folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Biologische Vielfalt |
Stellungnahme des Landratsamts Miltenberg vom 17.10.2024 – Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Natur- und Landschaftsschutz Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts vom 21.11.2024 |
| Mensch, Bevölkerung, Gesundheit |
Stellungnahme des Landratsamts Miltenberg vom 17.10.2024 – Immissionsschutz |
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die Mailanschrift info@kleinheubach.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Rüdenau, 10.09.2025
Gemeinde Rüdenau
Christof Farrenkopf
Erster Bürgermeister
"Mischgebiet Winnestraße"
Flächennutzungspam Mischgebiet Winnestraße Änderung 3, 2077 KB
Flächennutzungsplan Mischgebiet Winnestraße Begründung, 1137 KB
Flächennutzungsplan Mischgebiet Winnestraße - Städtebaul.Beurteilung, 174 KB
7. Informationsdatenblatt nach DSGVO - Bauleitplanung, 555 KB


